"(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen." Sehr wichtig ist dem Jugendhausverein, die Eigeninitiative von Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern und sie die Arbeit des Vereins bestimmen zu lassen.
§2 (1) Der Verein setzt sich das Ziel, den Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen in Leonberg ein vielfältiges, zeitgemäßes,
ihren Neigungen entsprechendes Freizeitangebot machen.
Die Struktur, die der Verein sich gegeben
hat, ermöglicht es, daß die Jugendlichen und jungen Menschen "ihr"
Jugendhaus selbstgestalten und -verwalten. So gibt es neben dem Vereinsvorstand
in jedem Jugendtreff einen Treffvorstand, der gemeinsam mit den pädagogischen
Fachkräften und anderen hauptamtlichen Mitarbeitern das Programm des
jeweiligen Jugendtreffs gestaltet und den Betrieb koordiniert.
Die Selbstverwaltung gewährleistet aber auch, daß die Angebote der offenen
Jugendarbeit immer zeitgemäß sind und den Bedürfnissen der Jugendlichen
entsprechen. Und nicht zuletzt wird durch die Selbstverwaltung ehrenamtliches
Engagement aktiv gefördert - denn ohne ehrenamtliche Mitarbeit würde
im Jugendhaus viel viel weniger angeboten werden.